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o. J. o. T. o. O.

(vor 22. Dezember 1321.)

Heinrich Propst und Arnold (geistliche Verweser des Bisthums Breslau) bekennen, dass jüngst nach Absetzung des Bruders . . (Heinrichs des Kahlen), ehemals Abtes des Marienklosters bei Breslau auf dem Sande vom Arrouaiser Orden, der Prior und die anderen Klosterbrüder einstimmig den Bruder (Michael), Propst zum heil. Geist bei Breslau, zum Abt gewählt und um die Bestätigung gebeten haben. Da kein Widerspruch erfolgt ist, bestätigen die Obgenannten mit den anderen anwesenden Domherren denselben als Abt unter der Bedingung, da sie selbst ihn nicht weihen können, die Weihe vom Bischof von Tiberias (Breslauer Weihbischof, vgl. Schles. Zeitschr. XXIII, 245) oder von einem anderen rechtmassigen Bischofe baldmöglichst sich zu holen.

Formelbuch des Arnold von Protzan (Cod. dipl. Siles. V), S. 251. Die Datirung findet ihre Begründung in der nächstfolgenden Urkunde, in der der neue Abt Michael zum ersten Male zeitlich fixirt vorkommt, sonst vgl. ob. Reg. 4142, Reg. 4143 u. Reg. 4144.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.